Ihre Vorteile als Mitglied der younion

Als younion _ Die Daseinsgewerkschaft bieten wir unseren Mitgliedern eine Vielzahl von Beratungsleistungen an. Wir beauskunften Sie gerne direkt in der Hauptgruppe 1, aber auch in der Zentrale der younion.

Unsere FachreferentInnen beraten Sie gerne zu folgenden Themen:


Dienstrecht und Besoldung

Die FachreferentInnen der Hauptgruppe 1 beraten Sie gerne zum Thema Dienstrecht und Besoldung.

Wünschen Sie nähere Informationen oder haben Sie Fragen, dann vereinbaren Sie einen Termin mit unseren zuständigen ReferentInnen.

Margit Pollak
Vorsitzender-Stellvertreterin

Modecenterstraße 14/Block C/5. Stock
1030 Wien
m: margit.pollak(at)wien.gv.at
t: 01 / 4000 83744

Günter Unger
Vorsitzender-Stellvertreter
Bildungsreferent und Internationale Vertretungen

Modecenterstraße 14/Block C/5. Stock
1030 Wien
m: guenter.unger(at)wien.gv.at
t: 01 / 4000 83743

Kurt Mrzena-Merdinger
Leitender Referent für Sozialpolitik

Modecenterstraße 14/Block C/5. Stock
1030 Wien
m: kurt.mrzena-merdinger(at)wien.gv.at
t: 01 / 4000 83741

Julia Fichtl
Referentin für Dienstrecht - insbesondere das Wr. Bedienstetengesetz

Modecenterstraße 14/Block C/5. Stock
1030 Wien
m: julia.fichtl(at)wien.gv.at
t: 01 / 4000 83739


Eltern­karenz

Mütter und Väter haben Anspruch auf Karenzurlaub, wenn sie

  • in einem Dienstverhältnis stehen
  • mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt leben
  • das Kind überwiegend selbst betreuen

Die Karenzzeit beginnt im Anschluss an die Schutzfrist und dauert maximal bis zum 2. Geburtstag des Kindes (Ausnahme Teilzeitkarenz).

Weitere Fragen und Antworten zum Thema Elternkarenz finden Sie in unseren FAQs

Regina Müller
Frauenvorsitzende sowie Referentin für Diversität

Modecenterstraße 14/Block C/5. Stock
1030 Wien
m: regina.mueller(at)wien.gv.at
t: 01 / 4000 83902
h: 0676 / 8118 83902


Kinder­betreu­ungs­geld

Voraussetzungen für einen Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld hat ein Elternteil auf Antrag wenn:

  • Anspruch auf Familienbeihilfe für das Kind besteht
  • der Elternteil mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt lebt
  • alle Mutter-Kind-Pass Untersuchungen durchgeführt werden
  • Anspruchsberechtigung
  • Alleinerziehende, welche nicht mehr als 16.200 Euro im Kalenderjahr verdienen.

ACHTUNG: Wird der zweite Elternteil bekannt gegeben, so ist dieser verpflichtet, den Zuschuss zurückzubezahlen.

Bei Paaren in Ehe- oder Lebensgemeinschaft darf der KBG-beziehende Elternteil nicht mehr als 16.200 Euro im Kalenderjahr verdienen. Der zweite Elternteil, welcher kein KBG bezieht, ist an folgende Grenzen gebunden: bei einem Kind 16.200 Euro, bei zwei Kindern 20.000 Euro, bei drei Kindern 24.200 Euro, etc. im Kalenderjahr.

Weitere Fragen und Antworten zum Thema Kinderbetreuungsgeld finden Sie in unseren FAQs

Die Kinderzulage gemäß § 4 der Besoldungsordnung 1994 der Stadt Wien beträgt monatlich 14,53 Euro je Kind für

  • eheliche Kinder
  • legitimierte Kinder
  • Wahlkinder
  • uneheliche Kinder
  • Stiefkinder, wenn sie dem Haushalt von Beamten angehören
  • sonstige Kinder, wenn sie dem Haushalt von Beamten angehören und diese überwiegend für die Kosten des Unterhaltes aufkommen

Für ein und dasselbe Kind gebührt die Kinderzulage nur einmal. Hätten mehrere Personen für ein und dasselbe Kind Anspruch auf Kinderzulage, so gebührt diese nur der Beamtin bzw. dem Beamten, deren bzw. dessen Haushalt das Kind angehört. Dadurch geht der früher entstandene Anspruch dem später entstandenen bevor.

Weitere Fragen und Antworten zum Thema Kinderzulage finden Sie in unseren FAQs

Die Familienbeihilfe erfolgt seit 2015 antragslos und es ist kein Besuch beim Finanzamt notwendig. Liegen alle Anspruchsvoraussetzungen und Auszahlungsinformationen vor, erhält man die Familienbeihilfe automatisch.

Fehlen Informationen z.B.: Kontonummer (IBAN, BIC), erhalten Sie ein entsprechendes Informationsschreiben, um die fehlenden Daten nachzureichen.

Nähere Informationen erhalten Sie unter dem Menüpunkt Ansprechpartnerin.

Regina Müller
Frauenvorsitzende sowie Referentin für Diversität

Modecenterstraße 14/Block C/5. Stock
1030 Wien
m: regina.mueller(at)wien.gv.at
t: 01 / 4000 83902
h: 0676 / 8118 83902


Pension

Ab dem 58. Lebensjahr besteht für Beamtinnen und Beamte die Möglichkeit eine Pensionsberechnung in Anspruch zu nehmen. Für unsere Vertragsbediensteten bieten wir gerne eine Pensionsberatung an.
Unsere FachreferentInnen der Hauptgruppe 1 beraten unsere Mitglieder rund um das Thema Pension und stehen für Fragen gerne zur Verfügung.

Wünschen Sie nähere Informationen zum Thema Pensionierung bzw. Versetzung in den Ruhestand oder wollen eine Beratung in Anspruch nehmen, dann vereinbaren Sie einen Termin mit unseren zuständigen ReferentInnen.

Margit Pollak
Vorsitzender-Stellvertreterin

Modecenterstraße 14/Block C/5. Stock
1030 Wien
m: margit.pollak(at)wien.gv.at
t: 01 / 4000 83744

Günter Unger
Vorsitzender-Stellvertreter
Bildungsreferent und Internationale Vertretungen

Modecenterstraße 14/Block C/5. Stock
1030 Wien
m: guenter.unger(at)wien.gv.at
t: 01 / 4000 83743

Julia Fichtl
Referentin für Dienstrecht - insbesondere das Wr. Bedienstetengesetz

Modecenterstraße 14/Block C/5. Stock
1030 Wien
m: julia.fichtl(at)wien.gv.at
t: 01 / 4000 83739


Soziale Arbeit und Kollektiv-verträge

Unsere Fachreferentin der Hauptgruppe 1 berät Sie gerne zu den Themen Soziale Arbeit und Kollektivverträge.

Wünschen Sie nähere Informationen oder haben Sie Fragen, dann vereinbaren Sie einen Termin mit unserer zuständigen Referentin.

Elisabeth Jarolim
Leitende Referentin für Soziale Arbeit, Kollektivverträge und Finanzen

Modecenterstraße 14/Block C/5. Stock
1030 Wien
m: elisabeth.jarolim(at)wien.gv.at
t: 01 / 4000 83711


Burnout, Stress und Mobbing

Die younion _ Die Daseinsgewerkschaft, bietet Mitglieder ExpertInnen an, die die Lebenslage von Bediensteten analysieren und dabei helfen können, wieder ein lebensbejahendes Leben zu finden. 

Burnout geht mit emotionaler Erschöpfung, einem Gefühl von Überforderung sowie reduzierter Leistungszufriedenheit einher. Burnout-Syndrome können mit eher unauffälligen Frühsymptomen beginnen und bis hin zu völliger Arbeitsunfähigkeit führen.. Als Ursachen für Burnout wird häufig auf die Rolle von Stress verwiesen. Nicht außeracht gelassen werden dabei die äußere Faktoren der (Arbeits-)Umwelt, als auch das persönliche Umfeld (zB. Abgrenzung).

Unter Stress versteht man die Beanspruchung (Auswirkung der Belastungen) des Menschen durch innere und äußere Einflüße oder Belastungen (zB. Zeiträume). Diese können sowohl künstlich als auch natürlich, sowohl auf den Körper als auch die Psyche des Menschen einwirken und letztlich als positiv oder negativ empfunden werden oder sich auswirken. 

Mobbing beschreibt das wiederholte und regelmäßige, vorwiegend seelische Schikanieren, Quälen und Verletzen eines einzelnen Menschen durch eine beliebige Art von Gruppe oder Einzelperson. Mobbing kann zB. erfolgen in der Familie, am Arbeitsplatz oder im Internet. Zu typischen Mobbinghandlungen gehören Demütigungen, Verbreitung falscher Tatsachenbehauptungen, Zuweisung sinnloser Aufgaben, Gewaltandrohung, soziale Distanzierung oder eine fortgesetzte, unangemessene Kritik an einer natürlichen Person.

Unter AnsprechpartnerInnen finden Sie die erwähnten ExpertInnen.


Lohn­steuer­beratung

Jeden Montag (außer in den Schulferien) finden für Mitglieder Lohnsteuerberatungen zwischen 16:30 - 18:00 Uhr
nur gegen Voranmeldung unter 01/313 16 - 83650
in der Zentrale der younion, 1090 Wien, Maria-Theresien-Straße 11, 3. Stock, statt.

Kontakt:
t: 01 / 31316 83650
m: recht(at)younion.at

Weitere Informationen zum Thema Rechtsberatung

finden Sie hier


Rechts­beratung

Jeden Montag, Dienstag und Mittwoch, finden für Mitglieder Rechtsberatungen zwischen 16:30 - 18:00 Uhr
> coronabedingt nur gegen Voranmeldung unter 01/313 16 - 83650
in der Zentrale der younion, 1090 Wien, Maria-Theresien-Straße 11, 3. Stock, statt.

(in den Sommerferien jeden Montag und Mittwoch und keine Rechtsberatung in den sonstigen Schulferien)

Kontakt:
t: 01 / 31316 83650
m: recht(at)younion.at

Weitere Informationen zum Thema Rechtsberatung

finden Sie hier