Gewerkschaft vice versa Personalvertretung

 GewerkschaftPersonalvertretung
Grundlage:Vereinsgesetz - Statut des ÖGB - "Stärke durch Mitgliederzahl"Personalvertretungsgesetz (W-PVG)
Aufgaben:berufliche, kulturelle, wirtschaftliche, soziale und gesundheitliche Interessen ihrer Mitglieder vertretenberufliche, kulturelle, wirtschaftliche, soziale und gesundheitliche Interessen ihrer Bediensteten vertreten
Örtliche Begrenzung:für alle Mitglieder in Österreich, zuständig unabhängig vom Dienstortnur für ihre Dienststelle zuständig, abhängig vom Dienstort
Wahlen:nur Mitglieder (inkludiert PensionistInnen und Jugendliche in Ausbildung)man muss der Dienststelle oder dem Betrieb/Unternehmen angehören
Beitragsleistung:Freiwillig 1 % des Monatsbezuges (ohne Nebengebühren)Gesetzlich 0,1 % bis 0,5 % des Monatsbezuges (HG1 hebt 0,1 % ein)
Ziel:Gestaltung der Arbeitswelt und Durchsetzung der DienstnehmerInnen-Interessen als zeitgemäßer sowie starker WegbereiterKontrolle und Konfliktlösung am Arbeitsplatz als dienstrechtliche Vertretung

 

Gewerkschaft

  • Grundlage: Vereinsgesetz - Statut des ÖGB - "Stärke durch Mitgliederzahl"
  • Aufgaben: berufliche, kulturelle, wirtschaftliche, soziale und gesundheitliche Interessen ihrer Mitglieder zu vertreten
  • Örtliche Begrenzung: für alle Mitglieder in Österreich, zuständig unabhängig vom Dienstort
  • Wahlen: nur Mitglieder (inkludiert PensionistInnen und Jugendliche in Ausbildung)
  • Freiwillige Beitragsleistung: 1 % des Monatsbezuges (ohne Nebengebühren)
  • Ziel: Gestaltung der Arbeitswelt und Durchsetzung der DienstnehmerInnen-Interessen als zeitgemäßer sowie starker Wegbereiter

Personalvertretung

  • Grundlage: Personalvertretungsgesetz (W-PVG)
  • Aufgaben: berufliche, kulturelle, wirtschaftliche, soziale und gesundheitliche Interessen ihrer Bediensteten vertreten
  • Örtliche Begrenzung: nur für ihre Dienststelle zuständig, abhängig vom Dienstort
  • Wahlen: man muss der Dienststelle oder dem Betrieb/Unternehmen angehören
  • Gesetzliche Beitragsleistung: 0,1 % bis 0,5 % des Monatsbezuges (HG1 hebt 0,1 % ein)
  • Ziel: Kontrolle und Konfliktlösung am Arbeitsplatz als dienstrechtliche Vertretung

Gewerk­schaft

Stark aus Verantwortung

younion - Die Daseinsgewerkschaft hat österreichweit über 147.000 Mitglieder, die in über 200 verschiedenen Berufsgruppen und in mehr als 2.400 österreichischen Städten und Gemeinden tätig sind.

Die Gemeindebediensteten sind vor allem in den Bereichen Gesundheitswesen und öffentlicher Verkehr im Einsatz, in den Ver- und Entsorgungseinrichtungen für Elektrizität, Gas, Wasser, Abfall usw., im Bildungssektor, im Rahmen von sozialen Dienstleistungen, bei der Bestattung und in der öffentlichen Gemeindeverwaltung.

Wofür wir stehen:

  • Wir kämpfen für gerechte Arbeitszeiten, faire Löhne und bessere Arbeitsbedingungen.
  • Wir machen uns stark für die Rechte der Frauen und Chancengleichheit im Beruf.
  • Familie und Beruf müssen vereinbar sein. Wir unterstützen alle in Ausbildung stehenden Jugendlichen, egal welchen Alters, bei ihrem Kampf um eine bessere Berufsausbildung und eine Zukunft mit Chancen.
  • Wir sorgen dafür, dass die Rechte der ArbeitnehmerInnen gewahrt bleiben und die gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der ArbeitnehmerInnen eingehalten werden.
  • Wir sind AnsprechpartnerInnen in allen dienst-, besoldungs- und pensionsrechtlichen Fragen und bieten kompetente Rechtsberatung. Wir treten ein für ein gerechtes Pensionssystem.
  • Wir verhandeln Löhne und Gehälter mit der Regierung und den Dienstgebern der rund 2.400 österreichischen Gemeinden. Und wir sind auch AnsprechpartnerInnen für privatwirtschaftliche Unternehmungen, die kommunale Dienstleistungen anbieten.

Unsere vordringlichen Aufgaben:

  • Jährliche Gehalts-, Lohn- und Kollektivvertragsverhandlungen
  • Schaffung von neuen Arbeitsplätzen, Absicherung bestehender Arbeitsplätze und gerechte Verteilung von Arbeit
  • Mitwirkung an der Verbesserung des Dienst-, Besoldungs- und Pensionsrechts und an wirtschafts- und sozialpolitischen Reformen
  • Verhandlung von betrieblichen Zusatzvereinbarungen und Unterstützung unserer Mitglieder bei Streitfällen, die aus dem Dienstverhältnis resultieren
  • Wahrnehmung der wirtschaftlichen Mitbestimmungsrechte beim Dienstgeber
  • Interessensvertretung der ArbeitnehmerInnen im Rahmen der europäischen Gesetzgebung

Im Gegensatz zur Personalvertretung beschränkt sich unser Einsatz nicht auf den Arbeitsplatz. Wir setzen uns für sozial- und gesellschaftspolitische Verbesserungen in Österreich und in der EU ein.

Die Gewerkschaft

younion _ Die Daseinsgewerkschaft hat im Gegensatz dazu keine örtlichen oder rechtlichen Begrenzungen. Sie vertritt ihre Mitglieder unabhängig von deren Alter, Dienstort, Einstufung oder Berufsgruppe in ganz Österreich. Wir vertreten als Gewerkschaft nicht nur die Anliegen der aktiven Beschäftigten, sondern sind mit gleichem Einsatz z.B. für Lehrlinge, KrankenpflegeschülerInnen und natürlich auch für unsere mehr als 35.000 PensionistInnen tätig.

Die Gewerkschaft nutzt ihre volle Energie und ihren politischen Einfluss bei allen gesetzgebenden Organen, Institutionen und öffentlichen Einrichtungen, auch weit über die Landesgrenzen hinaus. Gerade jetzt ist die internationale Zusammenarbeit der Beschäftigten des öffentlichen Sektors von enormer Bedeutung. Gemeinsame erfolgreiche Zusammenarbeit wie bei der "Stopp Gats-Kampagne" zeigt, dass mit der Stärke der Gewerkschaften gleichzeitig Entwicklungen gegen die DienstnehmerInnen und gegen die Bevölkerung aufgezeigt und für die Menschen positiv beeinflusst werden können.

Leistungs­starker Motor der modernen Arbeit­nehmer­Innen­ver­tretung

Die Ideenfabrik Gewerkschaft formuliert aber auch sehr konkret die erforderlichen Maßnahmen für eine künftig bessere Arbeitswelt - egal ob es dabei um die jährlichen Lohnverhandlungen, das gemeinsame Auftreten gegen unsoziale Maßnahmen oder die Interessen unserer Mitglieder in allen anderen wichtigen wirtschafts,- sozial,- oder gesellschaftspolitischen Entscheidungen geht.

Deshalb ist auch die Stärke der Gewerkschaft so wichtig. Diese Stärke liegt vor allem in einer möglichst großen Anzahl von Mitgliedern und AktivistInnen. Daher können wir auch sehr stolz auf unsere rund 150.000 Mitglieder und nahezu 5.000 FunktionärInnen in ganz Österreich blicken.

Wir stehen für soziale Gerechtigkeit

Der Österreichische Gewerkschaftsbund | ÖGB ist eine überparteiliche Interessenvertretung unselbstständiger Erwerbstätiger mit 1,2 Millionen Mitgliedern.

Der ÖGB und seine Gewerkschaften vertreten die Interessen aller ArbeitnehmerInnen gegenüber Arbeitgebern, Staat und Parteien.

Wir arbeiten mit aller Kraft dafür, dass alle Menschen auf soziale Sicherheit vertrauen können; dass der vorhandene Wohlstand gerecht verteilt wird; und dass alle Menschen - alt oder jung, Männer oder Frauen, beschäftigt oder arbeitslos, krank oder gesund, in Österreich geboren oder nicht - die gleichen Chancen haben. Wir wenden uns kompromisslos gegen jede Art von Diskriminierung, Rassismus, Faschismus und Diktatur.

Mit Ihnen gemeinsam kämpfen wir für eine gerechte Arbeitswelt mit guten Arbeitsbedingungen und fairen Einkommen; für gesetzlich und kollektivvertraglich geregelte und rechtlich verbindliche Arbeitsbeziehungen und für starke Mitbestimmung; und für eine nachhaltig positive wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung. Wir sorgen in den Betrieben und Dienststellen, in den Branchen, in der Sozialpartnerschaft, der Sozialversicherung und gegenüber der Politik dafür, dass die Interessen der ArbeitnehmerInnen eine starke Vertretung haben.

Werden Sie jetzt Mitglied

Der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) ist eine Bewegung, die den Mitgliedern verpflichtet ist. Er vertritt die Interessen der unselbständig Beschäftigten, aber auch der Menschen in Ausbildung, der Arbeitslosen und der PensionistInnen.

Der ÖGB ist überparteilich, aber nicht unpolitisch

Um die Ziele seiner Mitglieder durchzusetzen, nimmt der ÖGB Einfluss auf politische Parteien und die Regierung. Einerseits werden auf Anregung des ÖGB Gesetzesentwürfe initiiert, andererseits gibt der ÖGB zu Gesetzesentwürfen politische Stellungnahmen ab, die in die Beschlussfassung einfließen. Der ÖGB wirkt in der Sozialpartnerschaft, in der Sozialversicherung und in internationalen Verbänden mit.

Der ÖGB sorgt für faire Arbeitsbedingungen

Die im ÖGB vereinten Gewerkschaften verhandeln regelmäßig mit Arbeitgebern über den für eine Branche gültigen Kollektivvertrag. Darin sind unter anderem jährliche Lohn- und Gehaltserhöhungen, Arbeitszeitregelungen und Urlaubs- und Weihnachtsgeld geregelt. Der ÖGB ist stets darum bemüht, die Anliegen der Beschäftigten am Verhandlungstisch durchzusetzen. Gelingt das nicht, ist der ÖGB als Kampforganisation auch dazu bereit, für diese zu streiken. 

Der ÖGB ist in den Betrieben aktiv

In den Betrieben setzen sich die BelegschaftsvertreterInnen für ihre Rechte als ArbeitnehmerIn vor Ort ein. Der ÖGB und die Gewerkschaften unterstützen Ihren Betriebsrat bei allen Aufgaben der betrieblichen Mitbestimmung und vernetzt die BelegschaftsvertreterInnen miteinander. 

Der ÖGB unterstützt seine Mitglieder

Gewerkschaftsmitglieder haben Anspruch auf Rechtsberatung, Rechtsvertretung vor Gericht und andere Serviceleistungen. Sie profitieren auch von speziellen Versicherungsangeboten.

Unsere Mitglieder machen uns stark. Und je stärker der ÖGB und seine Gewerkschaften sind, desto stärker sind Ihre Rechte als ArbeitnehmerIn.

Werden Sie jetzt Mitglied

younion - Hauptgruppe 1
Modecenterstraße 14/Block C/5. Stock
1030 Wien
t: 01 / 4000 83710
m: post(at)hg1.wien.gv.at
p: www.hg1.at

younion _ Die Daseinsgewerkschaft
Maria Theresien Straße 11
1090 Wien
t: 01 / 313 16 8300
m: info(at)younion.at
p: www.younion.at

ÖGB
Johann-Böhm-Platz 1
1020 Wien
t: 01 / 534 440
f: 01 / 534 44204
m: oegb(at)oegb.at
p: www.oegb.at


Personal­ver­tretung

Die Personalvertretung hat das Vertretungsrecht für alle Bediensteten nach den klaren Regeln des Personalvertretungsgesetzes - ausschließlich gegenüber der Dienstgeberin im eigenen Bereich. Gewählte PersonalvertreterInnen in allen Dienststellen und Personalgruppen haben jeweils für ihren klar beschriebenen Aufgabenbereich auf die Einhaltung aller arbeitsrechtlichen Bestimmungen zu achten und sollen damit soziales Unrecht verhindern.

Zu folgenden Maßnahmen muss die PV Ihre Zustimmung erteilen:

  • der Einführung von Kontrollmaßnahmen
  • der Einführung neuer Arbeitsmethoden
  • der Erlassung und Änderung von Dienst- und Betriebsvorschriften
  • der Aufteilung der Arbeitszeit
  • der Gewährung und Änderung freiwilliger Sozialleistungen
  • Widmung und Änderung der Widmung von Dienst- und Werkswohnungen
  • der Schaffung, Streichung/Änderung der Bewertung von Dienstposten
  • Beförderungen, Überstellungen, Überreihungen
  • ...

Vor Antragstellung ist der PV zur Kenntnis zu bringen:

  • Versetzungen
  • Kündigungen durch den Dienstgeber
  • Versetzung in den Ruhestand
  • Zuweisung oder Aufforderung zur Räumung von Dienst- und Werkswohnungen
  • Feststellung der Verpflichtung zum Ersatz von Übergenüssen und Schadenersatz
  • Untersagung einer Nebenbeschäftigung
  • Urlaubseinteilungen und deren Abänderung
  • Auswahl der Bediensteten für eine Aus- und Weiterbildung
  • ...

Unverzüglich der PV mitzuteilen:

  • Dienstzuteilungen und Abordnungen
  • Suspendierungen, Disziplinaranzeigen, Art der Beendigung von Disziplinarverfahren
  • Anzeigen über Dienst(Arbeits)unfälle und Berufskrankheiten
  • Anordnung von Überstunden (mehrere Bedienstete und mehr als 2 Tage hintereinander)
  • Erfolgte Aufnahme und Zuweisung von Bediensteten
  • Beendigung von Dienstverhältnissen der Bediensteten
  • Sperre von Dienstposten
  • Erfolgte Zuweisung und Aufforderung zur Räumung von Personalunterkünften
  • ...

PersonalvertreterInnen sind zur Verschwiegenheit über alle ihnen ausschließlich aus ihrer Funktion bekannt gewordenen Tatsachen, die im Interesse der Aufrechterhaltung der öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit liegen, verpflichtet.

Die PersonalvertreterInnen sind weiters vor allem zur Verschwiegenheit über alle ihnen von einzelnen Bediensteten gemachten Mitteilungen verpflichtet, die der Sache nach oder auf Wunsch des Bediensteten vertraulich zu behandeln sind.