Mit dem Taxi in die Arbeit

Die Pensionsversicherung übernimmt für Menschen mit Behinderungen unter bestimmten Voraussetzungen die Fahrtkosten

... in die Arbeit und fördert so das Verbleiben im Arbeitsprozess.

Um 7:30 Uhr früh hält ein Taxi in der Ebendorferstraße. Frau K. steigt aus und macht sich mit ihrem Blindenstock auf zum Eingang der Nummer 2. Sie geht in ihr Büro und wird dort als Kanzleikraft der MA 5 einen voll gefüllten Tag verbringen, bis sie um 16 Uhr mit dem Taxi wieder nach Hause fährt.

Dabei können die Abholzeiten ganz flexibel und spontan vereinbart werden. „Seit ich mit dem Taxi in die Arbeit fahre, beginnt der Tag für mich wesentlich entspannter“, meint Frau K., „ich erspare mir den Stress des Hinwegs und muss nicht schon während der Arbeit darüber nachdenken, wie anstrengend der Heimweg werden kann.“

Frau K. ist blind. Lange Jahre hat sie den Weg von zu Hause in die Arbeit allein zurückgelegt. Dazu hatte sie sich sämtliche Details des Wegs genau eingeprägt. Dieses Ertasten des Wegs hat aber auch seine Tücken. Eine neue Baustelle oder gar der Ausfall eines öffentlichen Verkehrsmittels kann alles Erlernte „auf den Kopf stellen“ und ohne fremde Hilfe zu einem nicht überwindbaren Hindernis werden.

Soziale Rehabilitationsmaßnahme

Darum hat sich Frau K. entschieden, eine soziale Rehabilitationsmaßnahme der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) in Anspruch zu nehmen. Laut Allgemeinem Sozialversicherungsgesetz umfasst Rehabilitation u. a. soziale Maßnahmen, um betroffenen Personen ein berufliches und wirtschaftliches Leben zu ermöglichen.

Unter diesem Titel kann bei der PVA die Übernahme der Transportkosten für behinderte Versicherte zwischen Wohnort und Arbeitsplatz beantragt werden. Voraussetzung für die Gewährung dieser Leistung ist das Vorliegen einer Behinderung, die die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel bzw. eines eigens adaptierten Personenkraftwagens ausschließt.

Unter anderen können körperbehinderte Menschen sowie hochgradig sehbehinderte und blinde Menschen bei der PVA einen formlosen Antrag auf Übernahme der Transportkosten in die Arbeit stellen. Nach Bewilligung der  Taxifahrten muss ein Vertragspartner der PVA in Anspruch genommen werden, der direkt mit dieser abrechnet. Einmal pro Jahr muss eine Weiterbewilligung der Kostenübernahme beantragt werden. BeamtInnen mit Behin-derung steht diese Maßnahme leider nicht zur Verfügung, da sie nicht bei der PVA versichert sind.

m: ruth.kaltenbacher(at)wien.gv.at