Joboffensive 50plus

Arbeitssuchende über 50 und Organisationen, die Personen mit lang-jähriger Berufserfahrung

... einstellen, profitieren von der Beschäftigungsförderung von Stadt Wien und AMS Wien.

Schon in den letzten Jahren war es für ältere ArbeitnehmerInnen immer schwieriger, einen Arbeitsplatz zu finden – die Pandemie hat diese Situation nun noch zusätzlich verschärft. Viele Organisationen und Betriebe legen leider vor allem aus Kostengründen auf erfahrene, qualifizierte MitarbeiterInnen keinen Wert. Darum wurde vor einigen Jahren die Aktion 20.000 ins Leben gerufen, 2019 wurde diese von der damaligen türkis-blauen Regierung jedoch wieder abgeschafft. Wien ist anders und setzt sich weiterhin für ältere ArbeitnehmerInnen ein!

Was ist die Joboffensive 50plus?

Auf der einen Seite können arbeitssuchende oder arbeitslose WienerInnen über 50 die im bisherigen Berufsleben erworbenen Kompetenzen wieder einsetzen. Auf der anderen Seite erhalten Organisationen, die über 50-Jährige beschäftigen, für zwölf Monate einen Zuschuss zu den Lohn- und Lohnnebenkosten. Von dieser Aktion profitieren daher beide Seiten.

Wer ist die Zielgruppe?

Alle Personen über 50 mit Hauptwohnsitz in Wien bzw. wenn sie in Wien arbeitslos gemeldet sind, mit dreimonatiger Vormerkdauer beim AMS.

50plus in der Stadtverwaltung?

In dieser angespannten Situation hat sich die Stadt Wien dazu entschlossen, auch im eigenen Bereich die Joboffensive 50plus um ein ganzes Jahr zu verlängern. Unter Berücksichtigung aller gültigen Voraussetzungen können Diensteintritte bis 31.12.2021 erfolgen. Eine Verlängerung für bereits Beschäftigte im Rahmen dieser Aktion ist allerdings nicht möglich. Denn eine der Vorgaben für die Förderung der Neueinstellung von ArbeitnehmerInnen über 50 besteht darin, dass die Wahrscheinlichkeit einer Weiterbeschäftigung im Betrieb gegeben sein soll.

„Ältere Arbeitssuchende müssen in den Arbeitsmarkt eingegliedert werden.“

Diese Joboffensive ist eine Win-win-Situation für beide Seiten: Zum einen können sich die MitarbeiterInnen in diesem Jahr bewähren, auf der anderen Seite haben Dienststellen die Möglichkeit, MitarbeiterInnen nach dem geförderten Jahr auf einem Dienstposten einzusetzen, für den entsprechende Qualifikationen bereits beobachtet und genutzt werden konnten.

m: guenter.unger(at)wien.gv.at