Infos zum Umstieg ins Wiener Bedienstetengesetz

Das Hauptmerkmal des Wiener Bedienstetengesetzes ist die funktionsorientierte Entlohnung ...

Das Hauptmerkmal des Wiener Bedienstetengesetzes ist die funktionsorientierte Entlohnung – das heißt, es ist die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit am Arbeitsplatz entscheidend für die Einstufung. Außerdem enthält das Wiener Bedienstetengesetz das Prinzip „Aufstieg vor Einstieg“ und bietet den Bediensteten flexible Möglichkeiten sich innerhalb der Stadt Wien weiterzuentwickeln.

Die younion _ Die Daseinsgewerkschaft verfügt über keine Informationen zu den tatsächlich ausgeübten Tätigkeiten, die Einstufung oder die Zuordnung des Dienstpostens in die neue Modellstellensystematik. Ebenso wenig liegen der younion _ Die Daseinsgewerkschaft die dazu gehörigen, relevanten Grundlagen (Stellenbeschreibungen, Tätigkeitsprofile u.a.m.) vor. Fragen zur Zuordnung des Dienstpostens nach der Logik des Wiener Bedienstetengesetzes können daher nur von den jeweiligen Personalstellen oder allenfalls den örtlichen Personalvertretungen beantwortet werden.

In welche Gehaltsstufe KollegInnen im Falle eines beabsichtigten Umstieges einzureihen sind, kann erst im Rahmen des individuellen „Umstiegsverfahrens“ von der Dienststelle festgestellt werden. Die Dienststelle muss erst ermitteln, ob früher ausgeübte Tätigkeiten für die Einreihung auf dem aktuellen „Umstiegsdienstposten“ relevant sind.

Als Hauptgruppe 1 haben wir die wichtigsten Fragen und die dazugehörigen Antworten in einer FAQ-Liste "Umstieg in das Wiener Bedienstetengesetz" zusammengestellt, welche wir Euch hiermit zur Verfügung stelllen.

m: dr(at)hg1.wien.gv.at